AGB Electrifinity GmbH
Für Besucher
1. Veranstalter
Electrifinity GmbH
Dillinger Straße 20a
89312 Günzburg
Telefon: +49(0)173-2712163
Email: info@electrifinity.world
Handelsregister: Memmingen – HRB 17960
2. Anwendungsbereich / Vertragspartner
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besucher und die Electrifinity GmbH. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Die Veranstaltung (nachstehend nur “Electrifinity”) findet auf dem gekennzeichneten Veranstaltungsgelände in Bad Aibling/Mietraching in Deutschland statt. Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird nur mit gültiger Eintrittskarte (nachstehend nur “Ticket”) gewährt.
Der Besucher erkennt die sich aus diesen AGB, der Festplatzordnung und der Parkplatzordnung ergebenden Rechte und Pflichten an.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem die Eintrittskarte erwerbenden Besucher zustande.
3. Vertragsabschluss
Der Besucher gibt mit der Bestätigung des „zahlungspflichtigen bestellen“-Buttons oder einem anderen der Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot ab. Der Veranstalter nimmt dieses Angebot mit Versand der Buchungsbestätigung per Mail an. Eine Rückgabe von Onlinetickets ist ausgeschlossen.
4. Weiterverkaufsverbot/ Änderungsverbot / Vertragsstrafe
Der Nutzen des Tickets ist ausschließlich für private Zwecke geeignet. Jegliche Art eines gewerblichen Weiterverkaufs ohne Einholung einer Zustimmung durch den Veranstalter ist ausdrücklich untersagt.
Jegliche Art der Veränderung eines Tickets ist ausdrücklich untersagt.
5. Anreise und Parken
Die Anreise zum Veranstaltungsgelände, ebenso wie das Parken auf vorgesehenen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird empfohlen Fahrgemeinschaften zu bilden oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen. Das Schlafen auf dem Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten und die Errichtung anderer Nachtlager auf dem Parkplatz verboten.
Auf dem Parkplatz gilt die StVO.
Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken.
Auf den Parkplätzen, provisorischen Verkehrsflächen, sowie Ein und Ausfahrten können Unebenheiten im Boden, Bodenwellen und andere Hindernisse auftreten. Es ist dementsprechend langsam und mit erhöhter Achtsamkeit zu fahren.
Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt.
Der Veranstalter haftet nicht für etwaig steckengebliebene Fahrzeuge.
Der Parkplatz wird nicht bewacht.
Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Ein- und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen.
6. Zutritt zum Veranstaltungsgelände
Zutritt zum Veranstaltungsgelände erhalten nur Besucher, die ein gültiges Ticket vorweisen können und müssen mindestens 16 Jahre alt sind. Beim Einlass ist das Ticket und ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Das Ticket wird durch ein Festivalband eingetauscht. Das Festivalband muss den gesamten Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände getragen werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt zur Veranstaltung aus einem besonderen Grund zu verwehren. Als besonderer Grund gilt, das Mitführen verbotener Gegenstände, starke Alkoholisierung oder Drogeneinfluss oder negative Einstellung zu bestimmten Menschengruppen. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Eintritt ebenfalls verwehrt. Besteht ein besonderer Grund zur Verweigerung des Einlasses eines Besuchers, so verliert das Tickets seine Gültigkeit und der Ticketpreis wird nicht zurückerstattet.
Besucher ohne bestimmte Legitimation werden vom Veranstaltungsgelände verwiesen. Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Das Ticket verliert seine Gültigkeit. Wenn nicht bewiesen werden kann, dass ein Ticket gekauft wurde, muss der Veranstalter entschädigt werden.
Unverschlossene oder beschädigte Festivalbänder verlieren ihre Gültigkeit und müssen unverzüglich am Einlass umgetauscht werden.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, gestohlene oder verlorene Gegenstände. Dies gilt auch für die vom Veranstalter angebotene, u.U. kostenpflichtige, Garderobe.
Für Personenschäden auf dem Veranstaltungsgelände, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Der Veranstalter haftet darüber hinaus nicht für jegliche Personen oder Sachschäden.
Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Besucher die sich noch auf dem Festivalgelände befinden. Die Besucher müssen nach Veranstaltungsende das Veranstaltungsgelände eigenständig und unaufgefordert verlassen.
8. Verboten Gegenstände / Einlasskontrolle
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
Glas, Dosen, Plastikflaschen, Kanister, Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen, Taschen / Rucksäcke größer als DIN A3 Format, Waffen (lt. Deutschem Waffengesetz) oder andere Gegenstände die als Waffen verwendet werden können, Trinkrucksäcke, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind, Behältnisse mit Flüssigkeiten (Bsp. Nagellackentferner, Bodylotion, Parfum) in unüblichen Mengen, Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper, Camelbag, Drogen aller Art, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Eddings, Marker, Filzstifte (ausgenommen MakeUp), Faltstangen für Flaggen, Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Himmelslaternen etc.), Gasdruckfanfaren / Trommeln, Gassprühdosen, Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text bzw. Ausdrücken, Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen trotzdem eine Gefahr ausgeht (Bsp. Küchenmesser, Taschenmesser), Griller jeglicher Art (Gaskocher, Campinggriller etc.), Große Powerbanks, Laserpointer, Lose Kabel, Drähte, mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Medikamente in unüblichen Mengen (bzw. nicht in Originalverpackung), Musikanlagen, professionelles Foto- und Film-Equipment, promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art, Pulver oder grobkörnige Materialien, Roller Skates, Schleudern, Sperrige Gegenstände, Autobatterien, Stromaggregate, Tiere (ausgenommen Blinden- & Assistenzhunde), Trockeneis, Zucker / Staubzucker, Jegliche Gegenstände die die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitmenschen gefährden, jegliche Waffen (unerlaubte Waffen sowie deren Träger werden unverzüglich der Polizei angezeigt!), Jegliche Gegenstände die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können
Das Betreten des Geländes mit den genannten Gegenständen, kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen. Legale Gegenstände können im Auto verwahrt oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände, wie zum Beispiel Waffen, Drogen, usw. werden unverzüglich der Polizei gemeldet und übergeben. Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung jeglicher Gegenstände.
Am Einlass werden Leibes- und Taschenvisitationen durch das Sicherheitspersonal durchgeführt. Der Besucher erklärt sich durch den Kauf eines Eintrittstickets damit einverstanden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besucher ohne Angabe von Gründen, von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Veranstalter ist dazu berechtigt verbotene Gegenstände in Besitz zu nehmen.
9. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie dem Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Dem Besucher ist strengstens untersagt verbotene Gegenstände mitzuführen, körperliche Gewalt auszuüben, Gegenstände zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren, fremdes Eigentum zu beschmutzen, ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel zu treiben oder Werbemaßnahmen durchzuführen, Betreten unerlaubter Bereiche oder das Besteigen von nicht dafür vorgesehenen Bauten.
Das Fotografieren ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten und professionellen Videokameras sind strengstens untersagt.
Bei Missachtung der Verhaltensregeln kann der Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Das Begehen einer Straftat, führt ebenso zum Verweis vom Veranstaltungsgelände. Außerdem wird der Sachverhalt zur Anzeige gebracht. In beiden Fällen verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht zurückerstattet. Ein durch Verstoß gegen die AGBs, Festivals- und/oder Parkplatzordnung entstandener Schaden ist dem Veranstalter zu ersetzen.
10. Jugendschutz
Auf dem Veranstaltungsgelände tritt das Jugendschutzgesetz in seiner letzten Auflage in Kraft.
Besuchern ab dem 16ten Lebensjahr ist der Zutritt gestattet.
Besucher unter 18 Jahren können mit einer Aufsichtsperson länger als 00:00 Uhr bleiben.
11. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Der Besucher verpflichtet sich Gehörschutz zu tragen, da zu laute Musik zu bleibenden Gehörschäden führen kann. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
12. Ablauf der Veranstaltung / Programmänderungen
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Länge der Vorstellung des Künstlers und nimmt daher keine Haftung.
Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.
13. Verlegung der Veranstaltung / Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus einem besonderen Grund, durch Witterungsgründe oder aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Bei drohender Gefahr für die Besucher durch das Wetter, wird die Veranstaltung sofort unterbrochen – im schlimmsten Falle abgebrochen.
Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen
14. Recht am eigenen Bild-, Video- und Tonmaterial
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind dazu berechtigt, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Besucher ohne Vergütung der darauf abgebildeten Personen herzustellen. Diese Aufnahmen dürfen in jeder Form verändert und für alle Medien genutzt werden. Das Material wird zur Berichterstattung und Bewerbung des Festivals verwendet, kann jedoch auch für andere Zwecke genutzt werden. Sämtliche Rechte dürfen auch auf Dritte übertragen werden.
15. Pfandsammeln
Auf dem gesamten Gelände ist das Sammeln von Pfandflaschen/Becher strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Zur Verhinderung professionellem Pfandsammelns, werden an den Bars maximal 5 Becher pro Person pro Stunde umgetauscht.
16. Camping
Der Zutritt zum Campinggelände ist nur mit gültigem Camping Ticket und Festival Ticket gestattet. Das Campen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Die Öffnungszeiten sind einzuhalten.
Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das entrichtete Müllpfand wird dem Besucher gegen Abgabe eines gefüllten Müllsacks einmalig zurückerstattet. Während der Veranstaltung sind Abfälle in den bereitgestellten Tonnen und Containern zu entsorgen
Auf dem Campingplatz sind folgende Gegenstände verboten: Glas, Waffen (lt. Deutschem Waffengesetz) oder andere Gegenstände die als Waffen verwendet werden können, Trinkrucksäcke, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind, Behältnisse mit Flüssigkeiten (Bsp. Nagellackentferner, Bodylotion, Parfum) in unüblichen Mengen, Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper, Camelbag, Drogen aller Art, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Faltstangen für Flaggen, Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Himmelslaternen etc.), Gasdruckfanfaren / Trommeln, Gassprühdosen, Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text bzw. Ausdrücken, Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen trotzdem eine Gefahr ausgeht (Bsp. Küchenmesser, Taschenmesser), Griller jeglicher Art (Gaskocher, Campinggriller etc.), Laserpointer, Lose Kabel, Drähte, mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Medikamente in unüblichen Mengen (bzw. nicht in Originalverpackung), Musikanlagen, professionelles Foto- und Film-Equipment, promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art, Pulver oder grobkörnige Materialien, Roller Skates, Schleudern, Sperrige Gegenstände, Autobatterien, Stromaggregate, Tiere (ausgenommen Blinden- & Assistenzhunde), Trockeneis, Zucker / Staubzucker, Jegliche Gegenstände die die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitmenschen gefährden, jegliche Waffen (unerlaubte Waffen sowie deren Träger werden unverzüglich der Polizei angezeigt!), Jegliche Gegenstände die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können. Mitgeführte verbotene Gegenstände können vom Sicherheitsdienst beschlagnahmt werden. Vom Veranstalter wird dafür keine Haftung übernommen.
Für Diebstahl und Vandalismus jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird keine Haftung für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernommen. Für jegliche Schäden die der Besucher auf dem Campinggelände erleidet wird nur gehaftet, wenn diese durch den Veranstalter oder dessen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.
Die Missachtung der Campingregeln kann zum Verweis vom Veranstaltungsgelände führen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.
AGB Electrifinity GmbH
Für Auftraggeber
1. Veranstalter
Electrifinity GmbH
Dillinger Straße 20a
89312 Günzburg
Telefon: +49 (0)173-2712163
Email: info@electrifinity.world
Handelsregister: Memmingen – HRB 17960
2. Anwendungsbereich / Vertragspartner
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragspartner und die Electrifinity GmbH. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
3. Vertragsabschluss
Beide Vertragspartner erklären sich durch Unterzeichnung des Vertrages mit dessen Inhalt einverstanden und verpflichten sich zur Einhaltung aller Vereinbarungen.
4. Warenbestand
Die bestellte Ware darf ausschließlich die auf dem schriftlichen Angebot entsprechende Höhe beziehungsweise Menge aufweisen. Änderungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Aus Aufträgen, welche von einem Dritten erteilt werden, kann kein Anspruch gegen Electrifinity geltend gemacht werden.
5. Hospitality
Dem Vertragspartner wird von Electrifinity keine kostenlose Verpflegung, Unterkunft oder Transportmittel zur adäquaten An- und Abfahrt zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner sorgt eigenständig um die notwendigen Transportmittel. Es werden zudem keine Aufenthaltsräume, Büros oder Sonstiges für den Vertragspartner oder Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6. Anlieferung / Abladung
Dem Vertragspartner wird von Electrifinity zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Jegliche Lieferung darf erst nach Autorisierung am dafür vorgesehenen Ort abgeladen werden. Die zuständige Person zur Autorisierung wird spätestens am Erfüllungsort bekanntgegeben. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte die Lieferung an einem nicht autorisierten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten Electrifinity daraus Kosten entstehen, werden diese zuzüglich einer Aufwandsgebühr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eine Abholung der Lieferung erfolgt ausschließlich durch die Genehmigung einer autorisierten Person und nach einer gemeinsamen Begutachtung der Ware, sowie unterschriebenem Übernahme-Protokoll. Alle Mängel die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im Übernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abholung der Lieferung ohne autorisierte Person durchgeführt oder kein Übernahme-Protokoll ausgefüllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren.
7. Beschädigung / Schäden
Electrifinity übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. Ausdrücklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. Für alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch für Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet für alle Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbeigeführt. Eine Haftung von Electrifinity gegenüber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführte Schäden bis zu einer Höhe von € 2.000,-. Verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden.
8. Lagerung Equipment/ Aufenthalt
Der Vertragspartner muss jegliche Gegenstände sowie Equipment nach der Erfüllung vom Veranstaltungsort entfernen. Sollten sich Gegenstände/Equipment oder Sonstiges nach Erfüllung am Erfüllungsort befinden bzw. im nahen Umkreis zwischengelagert werden, müssen diese entfernt werden. Alle entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, zuzüglich eines Aufwandszuschlags.
9. Zahlungsziel
Als Zahlungsziel gilt ausschließlich das im Vertrag genannte Ziel. Abweichungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
10. Mitarbeiteranmeldung / Eignung / arbeitsrechtliche Bestimmungen
Der Vertragspartner hat alle seine Mitarbeiter rechtmäßig nach aktueller deutscher Gesetzeslage anzumelden. Zudem sind alle Mitarbeiter nach den in Deutschland geltenden Mindestlöhnen zu bezahlen. Eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung ist spätestens vor Arbeitsantritt an jobs@electrifinity.world zu senden und zusätzlich in analoger Form am Erfüllungsort unaufgefordert vor Arbeitsantritt abzugeben. Der Vertragspartner beschäftigt zur Erfüllung nur Mitarbeiter, welche die erforderliche Eignung bzw. Befähigungsnachweise jeglicher Art (Führerschein o.ä.) besitzen. Sämtliche in Deutschland anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.
11. Rechte an Bild / Ton
Der Vertragspartner stimmt zu, dass sowohl Stand, Equipment, Mitarbeiter oder ähnliches fotografiert und gefilmt werden dürfen. Es wird zugestimmt, dass diese Materialien sowohl analog, als auch digital, gespeichert, verbreitet und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Electrifinity sendet dem Vertragspartner per Post ein Speichermedium zu, auf das der Vertragspartner alle Aufnahmen speichern muss und an Electrifinity zurücksenden muss. Die Portokosten werden von Electrifinity übernommen. Durch die Veröffentlichung eines Fotos / Videos im Internet, einer Zeitschrift oder sonstigem Medium ergeben sich keinesfalls Ansprüche gegenüber dem Ersteller des Bildes / Videos.
12. Presserichtlinien
Jegliche Bild- und Ton-Aufzeichnungen müssen bei etwaiger Veröffentlichung eindeutig als Aufnahmen vom Electrifinity Festival in Bad Aibling erkennbar sein. Bei Foto- oder Video-Aufnahmen ist der Veranstalter – Electrifinity GmbH – gut sichtbar anzuführen.
Die Verwendung von Aufnahmen des Electrifinity Festivals zur Bewerbung oder Berichterstattung von Fremdveranstaltungen, Produkten oder Künstlern ist bei Androhung einer Vertragsstrafe untersagt.
Die Verwendung von Titelformulierungen wie „offiziell“, „official Aftermovie“ oder andere Formulierungen, die anmuten lassen, es handle sich dabei um ein offizielles Video des Veranstalters ist insbesondere bei Veröffentlichungen auf Online-Plattformen wie YouTube bei Androhung einer Vertragsstrafe untersagt.
Die Electrifinity GmbH behält sich das Recht vor, Bild- und Ton-Aufzeichnungen zur eigenen Bewerbung oder Berichterstattung inkl. Angabe der Urheberrechte zu benutzen.
13. Vorteile durch dritte Seite
Wurde der Lieferant von einem Dritten empfohlen oder vermittelt, sodass der Lieferant und oder der Dritte, einen unzulässigen Vorteil erlangen, gebührt dem Lieferanten weder ein direktes noch ein indirektes Entgelt.
14. Aufträge im Namen von Electrifinity
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte im Namen von Electrifinity zu beauftragen oder Leistungen im Namen von Electrifinity in Anspruch zu nehmen.
15. Nebenabsprachen
Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich im Einvernehmen beider Parteien vereinbart werden.
16. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist Electrifinity nie haftbar zu machen.
AGB Electrifinity GmbH
Als Auftragnehmer
1. Veranstalter
Electrifinity GmbH
Dillinger Straße 20a
89312 Günzburg
Telefon: +49 (0)175-6656735
Email: info@electrifinity.world
Handelsregister: Memmingen – HRB 17960
2. Anwendungsbereich / Vertragspartner
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragspartner und die Electrifinity GmbH. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
3. Vertragsabschluss
Beide Vertragspartner erklären sich durch Unterzeichnung des Vertrages mit dessen Inhalt einverstanden und verpflichten sich zur Einhaltung aller Vereinbarungen.
4. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.
5. Bühne
Der Veranstalter versichert, sofern nicht anders vereinbart, dass eine geeignete Bühne zur Verfügung steht.
6. Behörden, Genehmigung
Der Veranstalter versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden und erforderliche Genehmigungen und Abnahmen erteilt wurden.
7. Schäden
Jeder Vertragspartner haftet für die von ihm selbst, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Werden diese Schäden an Gegenständen oder Objekten im Besitz von Electrifinity verursacht, stellt Electrifinity eine Rechnung über die Höhe des verursachten Schadens an den Verursacher bzw. an das Unternehmen, für den der Verursacher im Zeitpunkt der Verursachung tätig war.
8. Haftung & Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die von durch ihn zur Verfügung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen. Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.
9. Haftungsausschluss
Der Kunde hat vor Verwendung des Leihinventars dieses auf seine volle Verwendungstauglichkeit zu prüfen. Fehlerhaftes Inventar darf nicht verwendet werden und ist Electrifinity sofort zu retournieren bzw. anzuzeigen. Wird Electrifinity von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, hält der Kunde Electrifinity schad- und klaglos.
10. Bereitstellung
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts.
11. Mietangebot, Vertragsabschluss
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird erst durch eine schriftliche Bestätigung oder Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge – auch ohne Angabe von Gründen – vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen sind. In allen Fällen, wenn Electrifinity ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist sie von der Lieferpflicht befreit. An Electrifinity gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.
12. Leistungsänderungen, Weitervermietung und zusätzliche Leistungen
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischem Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
13. Mietzeit
Die Mietzeit beläuft sich grundsätzlich auf die vereinbarte Mietdauer. Über diese Mietdauer hinausgehende Zeit wird, bei Absicht des Kunden, zusätzlich verrechnet. Electrifinity behält sich das Recht, die Rückholung der Inventarien aus Dispositionsgründen zu verzögern. Diese durch Electrifinity verursachte Verzögerung bei der Rückholung wird nicht in Rechnung gestellt. Bei Lieferung beginnt die Mietzeit mit Ankunft der Leihartikel beim Kunden und endet mit Rückholung durch Electrifinity oder mit einem dazu beauftragten Frächter. Bei Abholung durch den Kunden beginnt die Mietzeit bei Abholung an der Rampe des jeweilig vereinbarten Abholort durch den Kunden und endet mit Rückgabe an der Rampe desselben Abholhortes, bzw. eines anderen vereinbarten Ortes.
14. Verlängerung der Mietzeit
Für die Verlängerung der Mietzeit ist die ausdrückliche Bestätigung von Electrifinity vor Auslauf der Mietzeit einzuholen. Im Falle der Unmöglichkeit einer Mietverlängerung behält sich Electrifinity vor, die Mietartikel zum ursprünglich vereinbarten Abholdatum zurückzunehmen. Die Verlängerung der Mietzeit wird zu den jeweilig geltenden Tarifen verrechnet.
15. Nachbestellung
Für Nachbestellungen ist Electrifinity erst nach schriftlicher Bestätigung der Erfüllung haftbar. Nachbestellungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich mit einer Transportpauschale zum jeweils geltenden Transporttarif von Electrifinity verrechnet.
16. Rückgabe, Bruch, Verlust
Der Kunde verpflichtet sich über die gesamte Mietdauer die Verantwortung über geliehene Leihgegenstände zu übernehmen. Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Leihartikel müssen inklusive jeglichem Zubehör, bereitgestellter Verpackungen und Ladeträger wie ursprünglich verpackt retourniert bzw. am Lieferort in gelieferter Zusammenstellung auf festem Untergrund bereitgestellt werden – insbesondere Schlichtordnungen, etc. sind dabei einzuhalten. Die Abnahmekontrolle erfolgt grundsätzlich mit Vorbehalt – Gläser und nicht einsehbare Beschädigungen können im Nachhinein durch Electrifinity beanstandet und verrechnet werden – und findet bei der Abholung durch den Zustellfuhrpark oder einem Frächter von Electrifinity bzw. Rückgabe durch den Kunden statt. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden somit erst bei der Überprüfung während der Reinigung ermittelt. Nach Wahl von Electrifinity kann bei Bruch bzw. Verlust der Ersatz bzw. die Reparatur auf Rechnung des Kunden erfolgen, wobei im Sinne des Kunden die günstigere Variante gewählt wird. Beschädigte, irreparable Leihinventarien (mit Ausnahme der Gläser) werden jeweils bis zum 15. des Folgemonats (ausgehend vom Rückgabedatum) im jeweiligen Lager von Electrifinity zur Begutachtung bzw. Abholung aufbewahrt. Danach wird das beschädigte Leihinventar entsorgt. Bei Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, behält sich Electrifinity vor, den Mietentgang bis zum Abschluss der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung zum jeweilig gültigen Tarif ohne etwaig vereinbarte Konditionen zu verrechnen. Nicht zurückgegebenes, bereits in Rechnung gestelltes Leihinventar kann bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats der Verrechnung am jeweiligen Standort von Electrifinity zurückgegeben werden, wobei der Kunde dieses Leihinventar auf eigene Kosten und eigene Verantwortung retour bringen oder für die durch die Beauftragung von Electrifinity entstandenen Kosten aufkommen muss.
17. Transport
Bei Selbstabholung durch den Kunden hat das Leihinventar nach den geltenden Gesetzen der StVO transportiert zu werden. Für jegliche Transportschäden bei Selbstabholung gilt die Haftung des Kunden.
18. Gefahrübergang
Der Gefahrenübergang bei Lieferung erfolgt bei Abnahme. Der Gefahrenübergang bei Abholung durch den Kunden erfolgt an der Rampe des jeweiligen Standorts. Bei Abholung durch Electrifinity oder einem Frächter erfolgt der Gefahrenübergang bei Abnahme vor Ort oder bei Retourstellung durch den Kunden an der Rampe.
19. Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für, im Zuge von vorgenommenen Arbeiten, verloren gegangene oder beschädigte Daten. Der Auftragnehmer haftet weiters nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht).
20. Reinigung
Die zur Verfügung gestellten Inventarien sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verschmutzung wird die Reinigung mit dem jeweils gültigen Stundensatz von Electrifinity verrechnet.
21. Stornierung
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt werden gänzlich kostenfrei entgegengenommen. Bei sonstigen Stornierungen bis vierzehn Tage vor Auslieferung/Abholung behält sich Electrifinity vor, 50% der Miete, später 100% der Miete, zu verrechnen.
22. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der Erfüllungsgehilfen – im Umgang mit den Leihartikeln zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Abholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zu überzeugen und Electrifinity etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb Deutschlands ist untersagt. Der Kunde hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.
23. Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt nach den mit Electrifinity vereinbarten oder festgesetzten Zahlungskonditionen. Ist keine Zahlungskondition vereinbart, so ist die vereinbarte Miete vor Übernahme der Sache fällig. Electrifinity behält sich im Zweifel die Einbehaltung einer entsprechenden Kaution als Sicherheit vor. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit Electrifinity möglich. Bei Säumnis oder Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist jeglicher von Electrifinity gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß den Preislisten von Electrifinity hinfällig und ist der insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.
24. Sonderbestimmungen für Mietgeräte- und Technik & Sorgfaltspflicht
Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Der für die Technik zur Verfügung stehende Stromanschluss ist vor Fremdeinwirkung sowie Nässe und dergleichen zu schützen. Generell gilt als vereinbart, dass keine Geräte (z.B. Kühlwagen, Gastronomiegeräte, etc.) mit dem Stromanschluss der Technik gekoppelt sein dürfen. Sollten durch eine unsachgemäß installierte Stromversorgung des Veranstalters Schäden am Technikmaterial entstehen, so wird der Veranstalter für sämtliche Schäden und Folgeschäden haftbar gemacht. Beschädigung am Eigentum von Electrifinity durch Fremdverschulden, Gefahr für Leib und Leben oder Krankheit, genauso ein Arbeitsbereich der nicht den Anforderungen entspricht (Bühne, Equipment, nicht ordnungsgemäß entsprechend der Veranstaltung engagiertes, technisches Personal), sowie eine dem Event nicht entsprechend angemessene Besucherzahl, entbinden Electrifinity von jeder Verpflichtung Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist Electrifinity nie haftbar zu machen.